Versand und Lieferung
Verpackungs- und Versandkosten
Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, dem Kunden rechtzeitig vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben.
Gefahrübergang
Regelung gegenüber Verbrauchern
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über, unabhängig von der gewählten Versandart.
Regelungen gegenüber Unternehmern
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem Haus Hall versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung bestimmt Haus Hall nach pflichtgemäßen Ermessen.
Lieferung und Lieferzeiten
Regelungen gegenüber Verbrauchern
(1) Die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt durch Drittanbieter (Lieferdienste).
(2) Die Lieferzeiten sind entweder der Produktbeschreibung oder den gesondert abrufbaren Angaben zum Versand im Shop zu entnehmen. Die Lieferung erfolgt in der zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Lieferzeit, diese bemisst sich ab dem Zeitpunkt des Geldeingangs bei Haus Hall. Bei einer Bestellung von mehreren Waren mit unterschiedlicher Lieferzeit erfolgt die Lieferung voraussichtlich in der Lieferzeit des Produktes mit der längsten angegebenen Lieferzeit.
(3) Teillieferungen durch Haus Hall sind zulässig, außer der Kunde hat hieran erkennbar kein Interesse oder ihm sind diese erkennbar nicht zumutbar.
(4) Lieferungen erfolgen nur auf dem Gebiet des Festlandes der Bundesrepublik Deutschland (keine Lieferung auf deutsche Inseln und keine Lieferung ins Ausland).
Regelungen gegenüber Unternehmern
(1) Lieferungen erfolgen ab 46342 Velen.
(2) Von Haus Hall in Aussicht gestellten Termine für Lieferungen gelten nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Haus Hall haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die Haus Hall nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Haus Hall die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Haus Hall zudem zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Haus Hall vom Vertrag zurücktreten.
(4) Lieferungen erfolgen nur auf dem Gebiet des Festlandes der Bundesrepublik Deutschland (keine Lieferung auf deutsche Inseln und keine Lieferung ins Ausland).
